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AGB

Anhang 1: Auftragsverarbeitervertrag
Anhang 2: Open Source Hinweis

  1. Präambel

diePeers e.U., Inhaberin: Katharina Peer, Mützens 11c

6143 Matrei am Brenner Tirol, Österreich (in der Folge „AUFTRAGNEHMER“), hat sich als Webentwickler und Programmierer auf die Bereiche Webdesign und Webentwicklung aber auch Webhosting spezialisiert. Der Vertragspartner des AUFTRAGNEHMERS wird in der Folge als „Kunde“ bezeichnet.

Die Services des AUFTRAGNEHMERS richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG. Sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG (oder § 1 Abs 3 KSchG) handelt, hat er den AUFTRAGNEHMER darauf hinzuweisen. In diesem Fall wird der AUFTRAGNEHMER seinen verbrauchergesetzlichen Informationspflichten (im Sinne des FAGG und KSchG) gesondert nachkommen.

Auf eine geschlechterspezifische Differenzierung wird zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.

  1. Vertragsabschluss

Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem AUFTRAGNEHMER und dem Kunden unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung. Davon abweichende Bedingungen des Kundens gelten nicht, es sei denn, der AUFTRAGNEHMER hat deren Geltung schriftlich (wobei E-Mail ausreichend ist) zugestimmt.

Sofern der Geschäftsabschluss nicht im Fernabsatz oder elektronisch (im Sinne des 4. Abschnittes des E-Commerce-Gesetzes) abgeschlossen wird, werden die AGB dadurch ein Bestandteil des Angebotes, indem auf diese referenziert wird und diese als integraler Bestandteil vereinbart werden.

Der Kunde ist an seine Anfragen drei Werktage gebunden.

Angebote des AUFTRAGNEHMERs sind freibleibend.

Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im separaten Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch den AUFTRAGNEHMER, sowie einem allfälligen Briefing-Protokoll („Lastenheft“). Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des AUFTRAGNEHMERS.

Geschäfts- und Vertragssprache ist Deutsch. Im Falle eines Widerspruchs mit der englischen Übersetzung geht die deutsche Variante vor.

  1. Treuepflichten

Der Kunde ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Sollte der Kunde den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er den AUFTRAGNEHMER unverzüglich darüber zu informieren.

Der Kunde hat sichere Passwörter zu verwenden und diese selbstständig und sicher aufzubewahren.

Eine Weitergabe der Administrationsrechte an Dritte ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des AUFTRAGNEHMERS zulässig.

Der Kunde hat alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die technische Bereitstellung der Services durch den AUFTRAGNEHMER gefährden oder beeinträchtigen (inklusive Cyber-Attacken) könnten. Ein derartiges Verhalten wird rechtlich verfolgt.

Der Kunde darf die von AUFTRAGNEHMER angebotenen Leistungen ausschließlich bestimmungsgemäß in Anspruch nehmen.

Hinsichtlich der eingesetzten OSS-Komponenten  ist nicht der AUFTRAGNEHMER der Vertragspartner des Kundens, sondern der jeweilige Open Source-Lizenzgeber.

  1. Einsatz von Open Source

Die vom AUFTRAGNEHMER entwickelte Website enthält Bestandteile, die als Open Source Software lizenziert sind (in der Folge „OSS-Komponenten“). Die OSS-Komponenten dürfen ausschließlich unter den jeweiligen OSS-Lizenzbedingungen genutzt werden. Die OSS-Komponenten werden im Anhang 2 mit den jeweils einschlägigen Lizenztexten aufgelistet. Der Quellcode der OSS-Komponenten wird dem Kunden zusammen mit den Urhebervermerken und Disclaimern via Link zur Verfügung gestellt.

  1. Zahlungsmodalitäten und Vertragsabschluss

Die Höhe des Entgelts ergibt sich jeweils aus dem Angebot des AUFTRAGNEHMERS. Die angeführten Preise verstehen sich in EUR. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert. Es gelten jeweils die im Bestellzeitpunkt angeführten Beträge.

Die Angebote des AUFTRAGNEHMERS sind freibleibend und unverbindlich.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist das Entgelt nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung wie folgt zur Zahlung fällig:

  • 1/2 des vereinbarten Entgelts kann unmittelbar nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt werden;
  • 1/2 des vereinbarten Entgelts kann unmittelbar nach Abnahme der Endversion in Rechnung gestellt werden.

Laufende Kosten werden zur Gänze im Voraus in Rechnung gestellt.

Für zusätzlichen Aufwand, der nicht bereits von einer Pauschale umfasst ist, erhält der AUFTRAGNEHMER ein Entgelt nach dem zeitlichen Aufwand auf Basis eines angemessenen Stundensatzes (zzgl etwaiger USt).

Auslagen und Kosten für Inhalte, die der AUFTRAGNEHMER im Interesse des Kundens von Dritten beschafft (zB Lizenzkosten für Fotos, Entgelt für Webserver, Kosten des Hostings) hat der Kunde gesondert unverzüglich nach Rechnungslegung zu ersetzen.

Spesen dürfen gesondert verrechnet werden. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten.

Sofern die Forderungen nicht binnen vierzehn Tagen bezahlt werden, ist der AUFTRAGNEHMER berechtigt den gesetzlichen Verzugszins im Sinne des § 456 UGB ab dem Tag der Fälligkeit verlangen. Für Mahnschreiben kann ein Aufwandsersatz von EUR 40,00 pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt werden sowie darüber hinausgehende Betreibungskosten geltend gemacht werden (§ 458 UGB). Im Falle des Zahlungsverzugs ist der AUFTRAGNEHMER berechtigt, den Zugang zu Leistungen einzuschränken oder zu sperren.

  1. Wartung und Support

Sofern nicht etwas Gegenteiliges vereinbart wird, schließt an die Erstellung der Website (Implementierungsphase) eine Wartungsphase an. Im Zuge der Wartungsphase verrechnet der AUFTRAGNEHMER seine Leistung nach tatsächlichem Aufwand. Diesbezüglich gelangt ein Stundensatz von EUR 149,90 zzgl. USt. zur Anwendung.

Als Support-Zeiten gelten an Werktagen vereinbart:

Montag bis Freitag: 08:00 bis 18:00 Uhr

Der AUFTRAGNEHMER wird sich bemühen, auf Anfragen zeitnahe, jedenfalls aber binnen 36 Stunden, zu antworten. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, technische Probleme durch Workarounds zu beheben.

Support Tickets sind ausschließlich über das Support-Ticket-Formular (diepeers.com/support-ticket-melden) zu melden.

Außerhalb der Support-Zeiten sind Support-Tickets ausschließlich über das Notfall-Support-Ticket Formular (diepeers.com/notfall-support-ticket-melden) zu melden. Bei der Meldung eines Notfall-Ticket gelangt ein Stundensatz von EUR 149,90 zzgl. USt. Zur Anwendung.

6.1        Service Level Agreement

 Zusätzlich zu den unter Punkt 6 erwähnten Support Zeiten gelten innerhalb dieser, sofern nicht etwas Gegenteiliges vereinbart, folgende SLA-Bestimmungen:

WARTUNGSPAKETREAKTIONSZEITLÖSUNGSZEIT AB REAKTION
WARTUNGSVERTRAG STANDARD36 Stunden24 Stunden
WARTUNGSVERTRAG PREMIUM4 Stunden12 Stunden


Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, die Lösungszeit ab Reaktion aufgrund von technischen Problemen und ohne Angabe von Gründen zu verlängern.

  1. Nutzungsrechte und Urheberhinweis

Mit der vollständigen Bezahlung aller Entgelte und Auslagen räumt der AUFTRAGNEHMER dem Kunden das exklusive, inhaltlich, örtlich und zeitlich unbeschränkte Werknutzungsrecht (im Sinne des § 24 Abs 1 zweiter Satz UrhG) an den vertragsgegenständlich geschaffenen Werken ein.  Klarstellend wird festgehalten: Der AUFTRAGNEHMER behält jedoch das Recht, allgemeine Entwicklungselemente wie Programmcodes, Scripts oder Lösungsansätze, die der AUFTRAGNEHMER nicht ausdrücklich im Auftrag des Kunden geschaffen hat oder als Vorarbeiten in den Auftrag einfließen, im Verhältnis gegenüber Dritten erneut einzusetzen. An diesen Elementen stehen dem Kunden keine Werknutzungsrechte zu.

Der Kunde ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Werke (Website) nach Rücksprache mit dem AUFTRAGNEHMER (siehe auch Punkt 18) selbst oder durch einen Dritten zu bearbeiten, zu ändern oder zu ergänzen. Der AUFTRAGNEHMER wird dem Kunden für diese Zwecke den Quellcode und die dazugehörige Dokumentation zur Verfügung stehen.

Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, mit seinem Namen oder Firma und Firmenlogo auf der Website des Kundens als Webdesigner geführt zu werden. Setzt der AUFTRAGNEHMER eine solchen Hinweis, darf ihn der Kunde nicht ohne Zustimmung entfernen.

Achtung: Die Nutzung der OSS-Komponenten richtet sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Sämtliche in diesen AGB getroffenen Nutzungsbeschränkungen und Urheberbezeichnungen gelten nicht hinsichtlich der OSS-Komponenten.

  1. Mitwirkungspflichten

 Der Kunde ist dazu verpflichtet, den AUFTRAGNEHMER bei der Erstellung ihrer Leistungen fortlaufend und im angemessenen Umfang zu unterstützen. Insbesondere hat er den AUFTRAGNEHMER die erforderlichen Informationen zu erteilen, Daten und Beschreibungen zu überlassen und seine Wünsche und Vorstellungen für die Erbringung der Leistung rechtzeitig und klar zu kommunizieren.

Der Kunde verpflichtet sich, das erstellte Pflichtenheft, den vorgelegten Strukturbaum, die Basisversion und Endversion der Website ausführlich und gewissenhaft zu prüfen, Mängel unverzüglich (unter Beachtung der Bestimmungen der §§ 377 ff UGB) zu rügen und die geprüften Arbeitsergebnisse schriftlich (wobei eine E-Mail genügt) freizugeben. Er ist zur Freigabe verpflichtet, wenn die jeweils in der vorangehenden Entwicklungsphase festgelegten Vorgaben, Kriterien und Funktionalitäten im Wesentlichen erfüllt sind.

Der Kunde hat Änderungs- und Ergänzungswünsche ohne unnötigen Aufschub bekannt zu geben, um den damit verbundenen Aufwand für den AUFTRAGNEHMER so gering wie möglich zu halten.

Alle von AUFTRAGNEHMER in die Website zu integrierende Texte, Bilder, Videos, Logos und sonstigen Inhalte hat der Kunde in einem gängigen Dateiformat und in der notwendigen Auflösung zu liefern. Der AUFTRAGNEHMER trifft diesbezüglich keine Aufklärungspflicht.

Sofern vereinbarte Fristen aufgrund einer inadäquaten Mitwirkung der Kundens nicht eingehalten werden, trifft den AUFTRAGNEHMER kein Verschulden und kann ihm dies nicht vorgehalten werden.

  1. Change Management

Der Kunde hat das Recht, Änderungen bis zur finalen Abnahme der Leistung zu verlangen. Der AUFTRAGNEHMER ist nicht dazu verpflichtet, diese Änderungen umzusetzen.

Die gewünschten Änderungen müssen vom Kunden möglichst präzise in der Form eines Lastenheftes beschrieben werden. Der AUFTRAGNEHMER wird darauf aufbauend ein Pflichtenheft erstellen.

Geringfügige Änderungen werden durch Absprache zwischen dem Projektleiter des Kundens und dem AUFTRAGNEHMER geregelt.

Änderungswünsche werden, sofern nichts andere vereinbart wurde, nach Aufwand verrechnet. Vom Kunden verlangte Änderungen können dazu führen, dass Termine nicht eingehalten werden und kann dieser Umstand dem AUFTRAGNEHMER nicht vorgeworfen werden.

Achtung: Für Änderungen und Bearbeitungen der OSS-Komponenten richten sich die Pflichten des Kundens alleine nach den OSS-Lizenzbedingungen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die vom AUFTRAGNEHMER gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts im Eigentum des AUFTRAGNEHMERS. Dies gilt auch für geistiges Eigentum (zB Werknutzungsrecht an urheberrechtlichen Werken).

Achtung: Der hier getroffene Eigentumsvorbehalt gilt nicht hinsichtlich OSS-Komponenten.

  1. Leistungsstörungen

Der AUFTRAGNEHMER ist nicht verantwortlich, falls er seinen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis aufgrund von Umständen, die nicht von ihm oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, nicht nachkommen kann. Dies gilt unter anderem für die mangelnde Verfügbarkeit von Energie oder Telekommunikationsdienstleistungen sowie aufgrund höherer Gewalt.

Ist der AUFTRAGNEHMER durch höhere Gewalt (zB Naturkatastrophen, Epidemien) oder sonstige nicht vom AUFTRAGNEHMER zu vertretenden Umständen an der Einhaltung der Lieferfristen gehindert, wird der AUFTRAGNEHMER den Kunden ehest möglich darüber informieren. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer dieser Ereignisse.

Klarstellend wird festgehalten, dass das Hosting der Website nicht in den Verantwortungsbereich des AUFTRAGNEHMERS fällt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

  1. Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung

Die Haftung des AUFTRAGNEHMERS für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme der jeweiligen Leistung. Eine Inbetriebnahme wird als konkludente Abnahme qualifiziert. Der Kunde muss seinen Rügeobliegenheit im Sinne des § 377 UGB spätestens binnen 14 Tagen ab Abnahme der vertragsgegenständlichen Leistung nachkommen.

Bei Vorliegen von Mängeln steht dem AUFTAGNEHMER das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu

Die vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch für vom Auftragnehmer eingesetzter Erfüllungsgehilfen.

Trotz angemessener Sicherheitsstandards kann es vorkommen, dass beim übergeben von Dateien und Unterlagen ein Verlust oder ein Datenabgriff stattfindet. Der AUFTRAGNEHMER haftet nicht für derartige Datenverluste. Bei Mängeln oder Beschädigungen eines Datenträgers auf dem kundenbezogene Daten liegen, ist die Haftung des AUFTRAGNEHMER ebenfalls ausgeschlossen, sofern kein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Soweit Leistungen von Dritten betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, Webhosting, Serverhosting oder ähnlich übernimmt der AUFTRAGNEHMER keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. Der AUFTRAGNEHMER. übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen die von Fremdanbietern angeboten werden.

Achtung: Hinsichtlich der OSS-Komponenten richtet sich die Haftung und Gewährleistung alleine nach den Regeln der OSS-Lizenzbedingungen. Diese OSS-Lizenzbedingungen sehen in der Regel weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen vor. Der AUFTRAGNEHMER haftet nicht für die OSS-Komponenten.

  1. Leistungsabgrenzung

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der AUFTRAGNEHMER nicht für nachstehende Aspekte verantwortlich, treffen ihn keine diesbezüglichen Leistungspflichten und kann er demnach auch dafür nicht haftbar gemacht werden. Den AUFTRAGNEHMER trifft diesbezüglich auch keine Aufklärungspflichten:

  • Rechtskonforme Implementierung der erforderlichen Informationen auf der Website (Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, AGB, Widerrufsrecht nach FAGG, Impressumpflichten nach ECG, Disclaimer etc);
  • Durchführung eines Back-Up-Managements;
  • Durchführung von Sicherheits-Updates;
  • Aktualisierung etwaiger Plug-Ins;
  • Gestaltung des Corporate-Designs;
  • Laufende Zurverfügungstellung des Webspace (Webserver);
  • Website-Hosting;
  • Domain-Registrierung;
  • Auswertung von Besucherströmen;
  • Mobile Optimierung;
  • SEO-Optimierung;
  • Erstellung eines User-Handbuches;
  • Führung eines Customer-Relationship-Management-Systems;
  • Der AUFTRAGNEHMER garantiert keine Platzierungen bei Google;
  • Durchführung von Einschulungen
  1. Schad- und Klagloserklärung

Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er dem AUFTRAGNEHMER die erforderlichen Nutzungsrechte einräumen kann.

Der Kunde sichert zu, dass er alle für die Nutzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlichen Rechte (unter anderem Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Leistungsschutzrechte) an den von ihm bereitgestellten Informationen, Inhalten und Materialien besitzt. Er sichert auch zu, dass er gegenüber seinen Endkunden datenschutzkonform handelt. Der Kunde hält den AUFTRAGNEHMER von allen Ansprüchen Dritter (inklusive Behörden) frei, die diese aufgrund rechtswidrigen Verhaltens des Kunden gegenüber dem AUFTRAGNEHMER geltend machen. Dies schließt die Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung mit ein.

  1. Ausschluss der Verantwortlichkeit

Die auf der Website im Auftrag des Kunden widergegebenen Äußerungen spiegeln nicht zwingend die Meinung des AUFTRAGNEHMERS wider.

Den AUFTRAGNEHMER trifft keine Verpflichtung, auf der Website veröffentlichte Informationen auf ihre Rechtswidrigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen. Der AUFTRAGNEHMER nimmt keinen redaktionellen Einfluss auf die Inhalte der Website, er veranlasst diese Inhalte nicht, wählt sie nicht aus und verändert diese auch nicht.

Der AUFTRAGNEHMER übernimmt keine Verantwortung für die Zwecke, für welche die erstellte Website genutzt wird. Die diesbezügliche Verantwortung liegt ausschließlich beim Kunden.

  1. Beiziehung von Subunternehmern

Der AUFTRAGNEHMER kann sich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen nach § 1313a ABGB) bedienen.

  1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der AUFTRAGNEHMER wird den Kunden über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der Kunde hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 14 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des Kunden, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszugehen.

  1. Selbständige Arbeitsverrichtung

Der AUFTRAGNEHMER verrichtet seine Arbeitsleistung selbstständig. Er ist nicht in die betrieblichen Strukturen des Kundens eingebunden und unterliegt keinen Weisungen. Er ist weder an eine bestimmte Arbeitszeit noch an einen bestimmten Arbeitsort, eine bestimmte Arbeitsfolge oder ein bestimmtes Arbeitsverfahren gebunden. Das zeitliche Ausmaß zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistung bleibt seinem Ermessen überlassen.

  1. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle (im Sinne des Art 4 Z 7 DSGVO) ist der Kunde. Der Kunde wird mit dem AUFTRAGNEHMER einen Auftragsverarbeitervertrag nach Art 28 DSGVO abschließen (siehe Anhang 1 dieser AGB). Klarstellend wird festgehalten, dass dieser Auftragsverarbeitervertrag nur dann maßgeblich ist, wenn der AUFTRAGNEHMER personenbezogene Daten im Auftrag des Kundens verarbeitet.

Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Ausmaß (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) erlaubt. Ansonsten ist AUFTRAGNEHMER und der Kunde wechselseitig verpflichtet, über die mit dem anderen in Zusammenhang stehenden Umstände, Daten oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus. Der AUFTRAGNEHMER und der Kunde verpflichten sich weiters, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinn zu belehren und anzuweisen.

Der AUFTRAGNEHMER informiert darüber, dass Daten des Kunden für Werbezwecke aufgrund berechtigter Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) verarbeitet werden können. Der Kunde ist berechtigt, einer Verarbeitung seiner Daten für Werbezwecke zu widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).

Es wird darauf hingewiesen, dass der vom AUFTRAGNEHMER programmierte Quellcode ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis im Sinne des § 26b UWG darstellt. Eine Veröffentlichung des Quellcodes bedarf daher einer ausdrücklichen Zustimmung des AUFTRAGNEHMERS.

  1. Referenzklausel

Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden durch eine Referenz auf seiner Website oder in Geschäftspapieren auszuweisen. Er ist in diesem Zusammenhang berechtigt, das Logo des Kundens sowie das erzielte Arbeitsergebnis heranzuziehen und auszuweisen. Dieses Recht geht über das bestehen der Vertragsbeziehung hinaus.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Innsbruck.

Erfüllungsort ist der Sitz des AUFTRAGNEHMERS.

  1. Dauer des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden beginnt mit Vertragsabschluss. Sofern eine einmalige Leistung geschuldet ist (Zielschuldverhältnis), endet das Vertragsverhältnis mit vollständiger Erbringung der wechselseitig geschuldeten Leistungen.

Hinsichtlich Dauerschuldverhältnissen (Wartungsverhälntis) kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist zum Letzten eines Monats ordentlich gekündigt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt beiden Parteien unbenommen.

Im ersten Jahr der Vertragsbeziehung ist das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen.

  1. Projektabbruch

Im Fall der Kündigung ist der Kunde berechtigt, die vom AUFTRAGNEHMER bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen auf eigene Kosten selbst oder durch einen Dritten weiterentwickeln zu lassen. Der Kunde hat dem AUFTRAGNEHMER sämtliche bis zum Ende des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen in der Höhe des Wertes der bisherigen Leistungen abzugelten. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, seine Leistungen bis zur deren vollständigen finanziellen Abgeltung zurückzubehalten.

Ein Projektabbruch ist nur möglich, nachdem der Kunde dem AUFTRAGNEHMER die Möglichkeit gewährt hat, etwaige Fehler oder Mängel binnen angemessener Frist zu sanieren. Im Zweifel beträgt die Dauer der angemessenen Frist 14 Tagen.

  1. Sonstiges

Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt.

Abänderungen dieser Bedingungen sowie Ergänzungen zu diesen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und gezeichnet sind (davon bleibt die Regelung betreffend Abänderung der AGB unberührt).

Der AUFTRAGNEHMER empfiehlt dem Kunden diese AGB dauerhaft zu speichern.

Bitte beachten Sie im Anschluss den Auftragsverarbeitervertrag nach Art 28 DSGVO (Anhang 1)
Bitte beachten Sie im Anschluss den Open Source Hinweis (Anhang 2)


Anhang 1:
 Auftragsverarbeitervertrag

 AUFTRAGSVERARBEITERVERTRAG
(“AVV”) nach Art 28 DSGVO

  1. Eingangsbestimmungen

1.1.        Vertragsparteien

Dieser Vertrag wird zwischen dem KUNDEN (Verantwortlicher im Sinne des Art 4 Z 7 DSGVO) im Folgenden mit „Verantwortlicher“ bezeichnet einerseits und andererseits der

diePeers e.U., Inhaberin: Katharina Peer, Mützens 11c6143 Matrei am Brenner Tirol, Österreich

im Folgenden mit „Auftragsverarbeiter“ (im Sinne des Art 4 Z 8 DSGVO) bezeichnet abgeschlossen.

1.2.       Definitionen

AUFTRAGSVERARBEITER bezeichnet einen Auftragsverarbeiter im Sinne des Art 4 Z 8 Datenschutz-Grundverordnung. Ein Auftragsverarbeiter in diesem Sinne ist, wer im Auftrag des VERANTWORTLICHEN DATEN verarbeitet.

DATEN bezeichnet personenbezogene Daten im Sinne des Art 4 Z 1 der Datenschutz-Grundverordnung.

DSGVO bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung in der jeweils geltenden Fassung.

HAUPTVERTRAG bezeichnet jenen Vertrag („AGB – siehe oben Teil 1“) zwischen den VETRAGSPARTEIEN, welcher dem gegenständlichen AVV zu Grunde liegt.

VERANTWORTLICHER bezeichnet einen Verantwortlichen im Sinne des Art 4 Z 7 Datenschutz-Grundverordnung. Ein Verantwortlicher in diesem Sinne ist, wer über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von DATEN entscheidet.

Die VERTRAGSPARTEIEN umfassen den VERANTWORTLICHEN und den AUFTRAGNEHMER.

1.3.       Präambel

Gemäß Art 4 Z 8 DSGVO ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung, oder andere Stelle, die personenbezogene DATEN im Auftrag des VERANTWORTLICHEN verarbeitet als AUFTRAGSVERARBEITER zu qualifizieren. In diesem Fall sind die VERTRAGSPARTEIEN dazu verpflichtet, einen Auftragsverarbeitervertrag im Sinne des Art 28 DSGVO abzuschließen. Durch Unterzeichnung des gegenständlichen AVV kommen die VERTRAGSPARTEIEN dieser Verpflichtung nach. Der Auftragsverarbeiter bietet hinreichend Garantien dafür, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen gewährleistet ist (Art 28 Abs 1 DSGVO).

1.4.       Neutralität der Geschlechter

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht.

  1. Hauptteil

2.1.       Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung (Art 28 Abs 3 DSGVO)

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er endet, sobald der HAUPTVERTRAG endet. Der Gegenstand und die Art dieses AVV ergibt sich aus dem HAUPTVERTRAG und kann wie folgt zusammengefasst werden: Website-Development und die damit verbundene Auswertung von DATEN.

2.2.       Art der personenbezogenen Daten und Kategorien der betroffenen Personen (Art 28 Abs 3 DSGVO)

Im Zuge der gegenständlichen AUFTRAGSVERARBEITUNG werden folgende Arten von DATEN von Besuchern der Website des KUNDENS verarbeitet:

  • Browsertyp,
  • Betriebssystem,
  • Land,
  • Datum,
  • Uhrzeit und Dauer des Zugriffs,
  • IP-Adresse und besuchte Seiten auf unserer Webseite inklusive Ein- und Ausstiegsseiten,
  • Kontaktseite auf Website,
  • Auswertung der Website-Besucher,
  • Gerätedaten: Wir können personenbezogene Daten von Ihrem Gerat speichern. Solche Daten umfassen Geolocation-Daten, IP-Adresse, eindeutige Kennungen (zB MAC-Adresse),
  • Daten, die Sie über ein Kontaktformular eingeben,
  • Daten im Zuge des Newsletter-Versands,
  • Registrierungs-Passwort,
  • E-Mail-Adresse,
  • Zahlungsdaten,
  • Telefonnummer.

2.3.       Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung (Art 28 Abs 3 lit a DSGVO)

Der Auftragsverarbeiter wird DATEN nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen – auch in Bezug auf die Übermittlung von DATEN an ein Drittland oder eine internationale Organisation – verarbeiten, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der AUFTRAGSVERARBEITER unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt der AUFTRAGSVERARBEITER dem VERANTWORTLICHEN diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

2.4.       Verpflichtung zur Vertraulichkeit (Art 28 Abs 3 lit b DSGVO)

Der AUFTRAGSVERARBEITER gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der DATEN befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegen.

2.5.       Verpflichtung zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen (Art 28 Abs 3 lit c DSGVO)

Der AUFTRAGSVERARBEITER gewährleistet, alle gemäß Artikel 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

2.6.       Unterstützungspflichten (Art 28 Abs 3 lit e DSGVO)

Der AUFTRAGSVERARBEITER wird den VERANTWORTLICHEN angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person nachzukommen.

2.7.       Informationspflichten (Art 28 Abs 3 lit f DSGVO)

Der AUFTRAGSVERARBEITER wird den VERANTWORTLICHEN unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden technischen Informationen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten unterstützen.

2.8.       Rückgabe oder Löschung der Daten (Art 28 Abs 3 lit g DSGVO)

Der AUFTRAGSVERARBEITER wird nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistung alle DATEN nach Wahl des VERANTWORTLICHEN entweder löschen oder zurückgeben, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der DATEN besteht.

2.9.       Möglichkeit der Überprüfung (Art 28 Abs 3 lit h DSGVO)

Der AUFTRAGSVERARBEITER wird dem VERANTWORTLICHEN alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der im Art 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung stellen und Überprüfungen – einschließlich Inspektionen –, die vom VERANTWORTLICHEN oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, ermöglichen und dazu beitragen.

2.10.      Informationspflicht bei Datenschutzverstoß (Art 28 Abs 3 lit h DSGVO)

Der AUFTRAGSVERARBEITER wird den VERANTWORTLICHEN unverzüglich darüber informieren, falls er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder gegen andere Datenschutzbestimmungen der Union oder Mitgliedstaaten verstößt.

2.11.      Inanspruchnahme von Subauftragsverarbeitern (Art 28 Abs 4 DSGVO)

Nimmt der AUFTRAGSVERARBEITER die Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Verantwortlichen auszuführen, so werden diesem weiteren Auftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Unionsrecht oder dem Recht der betreffenden Mitgliedstaats dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in dem Vertrag oder anderen Rechtsinstrumenten zwischen dem VERANTWORTLICHEN und dem AUFTRAGSVERARBEITER gemäß diesem AVV festgelegt sind, wobei insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden müssen, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt. Kommt der Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der erste AUFTRAGSVERARBEITER gegenüber dem VERANTWORTLICHEN für die Einhaltung der Pflichten jenes anderen AUFTRAGSVERARBEITERS.

Aktuell werden folgende Subauftragsverabeiter eingesetzt:

Siehe Anhang 1a

Der VERANTWORTLICHE erteilt eine allgemeine Genehmigung, dass der AUFTRAGSVERARBEITER andere Subauftragsverarbeiter hinzuziehen darf. Der AUFTRAGSVERARBEITER hat den VERANTWORTLICHEN jedoch immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Subauftragsverarbeiter zu informieren. Der VERANTWORTLICHE hat das Recht, gegen derartige Änderungen einen Einspruch zu erheben (Art 28 Abs 2 DSGVO). Der AUFTRAGSVERARBEITER verpflichtet sich, dass die in Art 28 Abs 2 und 4 DSGVO genannten Bedingungen für die Inanspruchnahme der Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters eingehalten werden (Art 28 Abs 3 lit d DSGVO).

  1. Kosten der Mitwirkung

Die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der erforderlichen Mitwirkungsrechte des AUFTRAGSVERARBEITERS entstehenden Kosten (insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Zusammenhang mit einer Inspektion [siehe Punkt 2.9] und der Wahrnehmung von Betroffenenrechten [siehe Punkt 2.6]) trifft der VERANTWORTLICHE. In diesen Fällen ist der AUFRAGSVERARBEITER mit einem angemessenen Stundensatz zu entlohnen.

  1. Haftungsbeschränkung

Im Falle einer gesamtschuldnerischen Haftung aufgrund der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen (dies betrifft [bloß demonstrative Aufzählung] sowohl Geldbußen im Sinne des Art 83 DSGVO, Schadenersatzverpflichtungen im Sinne des Art 82 DSGVO als auch Abmahnungen im Sinne des UWG) ist die Haftung des AUFTRAGSVERARBEITERS beschränkt auf das Zwölffache der monatlich vom VERANTWORTLICHEN an den AUFTRAGSVERARBEITER zu entrichtenden Entgeltsumme. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle einer vorsätzlichen Schadenszufügung durch den AUFTRAGSVERARBEITER. Sollte der AUFTRAGSVERARBEITER im Außenverhältnis in Anspruch genommen werden, wird ihn der VERANTWORTLICHE hinsichtlich dem der Beschränkung in Sinne dieses Punktes übersteigenden Betrag freizeichnen.

  1. Schlussbestimmungen

5.1.       Teilunwirksamkeit/Salvatorische Klausel

Nichtige Bestimmungen einzelner Vertragsbestandteile dieses AVV berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An deren Stelle treten angemessene Ersatzbestimmungen, die im Lichte des Vertragszweckes, dem am nächsten kommen, was die VERTRAGSPARTEIEN gewollt hätten, hätten sie die Unwirksamkeit gekannt. Gleiches gilt bei vertragswidrigen Lücken. Im Zweifel gelten die Regeln des Art 28 DSGVO.

5.2.       Anwendbares Recht

Diesem AVV (und sämtlichen damit in Verbindung stehenden Vertragsbestandteilen) liegt österreichisches Recht zugrunde. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, CISG) ist ausgeschlossen.

5.3.       Gerichtsstand

Für die Beilegung von Streitigkeiten über die Gültigkeit des AVV (und sämtlichen damit in Verbindung stehenden Vertragsbestandteilen), aus dem Vertrag und nach Beendigung des Vertrages wird das für den Firmensitz des AUFTRAGSVERARBEITERS sachlich zuständige Gericht vereinbart.

  1. Vertragshierarchie

Dieser AVV bildet einen integrierten Bestandteil des HAUPTVERTRAGES. Im Falle eines Widerspruchs verdrängen die Bestimmungen des AVV jene des HAUPTVERTRAGES, sofern die betroffene Bestimmung primär eine Regelung im Sinne der DSGVO behandelt.

ANHANG 1a
EmpfängerZweck der DatenverarbeitungOrt der DatenverarbeitungSicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus
internex GmbHHosting-Provider, Domain-RegistraÖsterreichInnerhalb EU
Notion Labs, Inc.Projektmanagement und NotizenSan FranciscoStandarddatenschutzklauseln nach Art 46 Abs 2 lit cDSGVO

 

Anhang 2: Open Source-Hinweis


WordPress:

FunctionCMS
Licencehttps://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0.en.html
Readmehttps://github.com/WordPress/WordPress/blob/master/readme.html
Disclaimerhttps://wordpress.org
Copyrightshttps://wordpress.com/support/fair-use/

Elementor:

FunctionPage Builder
Licencehttps://elementor.com/embed/#?secret=243nkmiOXh
Readmehttps://github.com/elementor/elementor/blob/master/readme.txt
Disclaimerhttps://elementor.com/embed/#?secret=wSwRTv5in8
Copyrightshttps://elementor.com/features/woocommerce-builder/embed/#?secret=mKOxxug4Zn

Urheber: Rechtsanwalt Dr. Tobias Tretzmüller, LL.M., www.digital-recht.at.
Eine Kopie dieses Vertrages, oder auch nur Teile davon, bedarf der Zustimmung des Urhebers

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